Honorar

 

Der Leistungsausgleich erfolgt nach Zeitaufwand.

 

Mein Honorar für eine Stunde Behandlungsdauer oder Beratung beträgt 80,00€.

 

Der Energieausgleich ist nach Beendigung der Konsultation oder Behandlung zu zahlen.

Es besteht die Möglichkeit per EC Karte mit Pin zu bezahlen.

 

gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.

 

private Krankenversicherung:

Heilpraktikerleistungen werden je nach Vertrag von privaten Krankenversicherungen und teilweise auch von privaten Zusatzversicherungen übernommen. Zur Sicherheit fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.

Die von mir zur Anwendung gebrachten Methoden, wie Hypnose und Energetische Behandlungen gehören zu den Verfahren, die über die Psyche und Seele des Menschen wirken.

Die meisten Zusatzversicherungen erstatten leider keine Behandlungen, die in der Gebührenordnung der Heilpraktiker unter den Bereich Psychotherapie fallen!

Klassische naturheilkundliche Verfahren kommen in meiner Praxis kaum zur Anwendung und daher sind solche Verfahren auch nicht abrechnungsfähig.

 

Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung der von mir abrechnungsfähigen Methoden im Vorfeld mit Ihrer Versicherung!  

 

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Aussergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Informationen dazu finden Sie HIER