Der Leistungsausgleich erfolgt nach Zeitaufwand.
Mein Honorar für eine Stunde Behandlungsdauer oder Beratung beträgt 80,00€.
Der Energieausgleich ist nach Beendigung der Konsultation oder Behandlung zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit per EC Karte mit Pin zu bezahlen.
gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.
private Krankenversicherung:
Heilpraktikerleistungen werden je nach Vertrag von privaten Krankenversicherungen und teilweise auch von privaten Zusatzversicherungen übernommen. Zur Sicherheit
fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen, die Heilpraktikerleistungen übernimmt, stelle ich Ihnen auf Wunsch eine Rechnung nach gültiger Gebührenordnug für
Heilpraktiker aus.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als „Aussergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Informationen
dazu finden Sie HIER